Erfüllt die neuen Anforderungen der UVV Jagd (VSG 4.4)!
Unter den Hinweisen zu § 3 Ausübung der Jagd Absatz 4 „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“ heißt es nun zusätzlich „Eine Gefährdung ist z.B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“
- Drückjagdbock, 3 Meter hoch, aus Fichte kesseldruckimprägniert (KDI)
- Lange Lebensdauer – aus Kreuzholz gefertigt, mit großzügigen Holzquerschnitten
- Erhöhtes Maß an Sicherheit und Stabilität – komplett verschraubt, mit durchgehenden Schlossschrauben an den Hauptbelastungspunkten
- Leiter mit mittiger Sicherheitsstrebe und Absicherungshölzern zu jeder Sprosse
- Sämtliche Hölzer eckig und nicht halbrund ausgeführt, um Abrutschen bei Nässe zu verhindern
- Vormontiert für schnellen und einfachen Aufbau
- Anlieferung und Aufbau vor Ort möglich
Profitieren Sie bei Bestellung von 10 Stück von einer deutschlandweiten kostenfreien Lieferung (Festland)!




